Ehefrau / Kinder
In den berufsgenossenschaftlichen Zahlen sind überdies
nicht enthalten die Fälle von ebenfalls mesotheliomkrebskrank
gewordener Familienangehöriger, Ehefrauen, welche
die Arbeitskleidung ihres Mannes gereinigt haben und in
Folge dessen an Mesotheliom erkrankten oder Kinder, die
im Wege des Bystanderkontaktes geschädigt wurden,
etwa im Haushalt der Familie durch die Reinigungsarbeiten
oder aber Kinder, welche ihre Eltern am Arbeitsplatz in
der Asbestfabrik aufsuchten.
Familienangehörige wie Ehefrauen, welche die Arbeitskleidung
des Versicherten Ehemannes reinigten und in Folge dessen
selbst an einem Mesotheliom erkranken, wurden rechtlich
gesehen tätig wie ein Versicherter.
Seit den 40iger Jahren war es zunächst Pflicht der
Versicherten selber, ihre asbestkontaminierte Arbeitskleidung
zu reinigen bzw. auszuklopfen.
Aber auch ansonsten wäre die Arbeit von Versicherten
etwa in Reinigungsbetrieben wahrgenommen worden, welche
statt dessen die Ehefrauen über lange Jahre jeweils
versahen.
Zum Thema Tod an Pleuramesotheliom durch Haushaltskontakt
wird auf die Ausführungen der Arbeitsmediziner inder
Fachzeitschrift Die Sozialgerichtsbarkeit Bezug genommen,
in Die Sozialgerichtsbarkeit 1994, 557 - 559 (Autor Prof.
Dr. H.-J. Woitowitz, Justus-Liebig-Universität Gießen).
Die Deutschen Arbeitsmediziner konnten es nicht fassen,
daß man berufsgenossenschaftlich, schließlich
aber auch in der Rechtssprechung der Sozialgerichtsbarkeit
die Asbestkrebserkrankungen der Ehefrauen von Asbestwerkern,
wie bezeichnet, als deren Privatangelegenheit hinstellte.
Die gesetzliche Anspruchsgrundlage war seinerzeit §
539 Abs. 2 RVO, wo die Regelung des Versicherungsschutzes
wie ein Versicherter festgeschrieben ist.
Gegenwärtig ist dies in § 2 Abs. 2 SGB 7 geregelt,
daß ein Versicherungsschutz besteht, wenn man wie
ein Versicherter tätig wird.
Das kann beim Arbeitsunfall die kurzfristige Handreichung
eines Passanten sein, der auf Bitten eines Poliers die
Leiter beim Errichten eines Baugerüstes hält
und dadurch zu Schaden kommt, dies können jahrzehntelange
Handreichungen von Ehefrauen sein, die um so gefährlicher
sind, weil die Arbeitskleidung des Ehemannes von tödlichem
Asbeststaub befreit wurde.
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