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Ehefrau / Kinder



Asbestose Berufsgenossenschaft

 


In den berufsgenossenschaftlichen Zahlen sind überdies nicht enthalten die Fälle von ebenfalls mesotheliomkrebskrank gewordener Familienangehöriger, Ehefrauen, welche die Arbeitskleidung ihres Mannes gereinigt haben und in Folge dessen an Mesotheliom erkrankten oder Kinder, die im Wege des Bystanderkontaktes geschädigt wurden, etwa im Haushalt der Familie durch die Reinigungsarbeiten oder aber Kinder, welche ihre Eltern am Arbeitsplatz in der Asbestfabrik aufsuchten.

Familienangehörige wie Ehefrauen, welche die Arbeitskleidung des Versicherten Ehemannes reinigten und in Folge dessen selbst an einem Mesotheliom erkranken, wurden rechtlich gesehen tätig „wie ein Versicherter“.

Seit den 40iger Jahren war es zunächst Pflicht der Versicherten selber, ihre asbestkontaminierte Arbeitskleidung zu reinigen bzw. auszuklopfen.

Aber auch ansonsten wäre die Arbeit von Versicherten etwa in Reinigungsbetrieben wahrgenommen worden, welche statt dessen die Ehefrauen über lange Jahre jeweils versahen.

Zum Thema Tod an Pleuramesotheliom durch Haushaltskontakt wird auf die Ausführungen der Arbeitsmediziner inder Fachzeitschrift Die Sozialgerichtsbarkeit Bezug genommen, in Die Sozialgerichtsbarkeit 1994, 557 - 559 (Autor Prof. Dr. H.-J. Woitowitz, Justus-Liebig-Universität Gießen).

Die Deutschen Arbeitsmediziner konnten es nicht fassen, daß man berufsgenossenschaftlich, schließlich aber auch in der Rechtssprechung der Sozialgerichtsbarkeit die Asbestkrebserkrankungen der Ehefrauen von Asbestwerkern, wie bezeichnet, als deren Privatangelegenheit hinstellte.

Die gesetzliche Anspruchsgrundlage war seinerzeit § 539 Abs. 2 RVO, wo die Regelung des Versicherungsschutzes „wie ein Versicherter“ festgeschrieben ist. Gegenwärtig ist dies in § 2 Abs. 2 SGB 7 geregelt, daß ein Versicherungsschutz besteht, wenn man wie ein Versicherter tätig wird.

Das kann beim Arbeitsunfall die kurzfristige Handreichung eines Passanten sein, der auf Bitten eines Poliers die Leiter beim Errichten eines Baugerüstes hält und dadurch zu Schaden kommt, dies können jahrzehntelange Handreichungen von Ehefrauen sein, die um so gefährlicher sind, weil die Arbeitskleidung des Ehemannes von tödlichem Asbeststaub befreit wurde.

 



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Datum: 26.07.2003
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